eseh und Verurhiuunngs- ut für das Königreich Bayern. V. München, den 20. April 1883. Inhalt: Bekanntmachung vom 19. April 1883, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 betr. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. Nr. 5836. Bekanntmachun 9, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 betr. Königl. Staatsministerium des Innern. Nachstehend wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. April 1883, die Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 betreffend, mit der Bekanntgabe veröffentlicht, daß hiedurch die Vorschriften der Ministerial- Bekanntmachung vom 10. August 1881 über die thierärztliche Untersuchung der aus Oesterreich eingeführten Schweine — Ges.= u. V.-Bl. S. 963 — eine Abänderung nicht erleiden. München, den 19. April 1883. Frhr. v. Feilihsch. Der Generalsekretär, Ministerialrath von Schlereth. 51