kseh und IL für das Königreich Bayern. i* München, den 4. Mai 1883. Inhalt#: Bekanntmachung vom 25. April 1883, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und des Militär- milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881/82 betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzefsin Therese, Gemahlin Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An- nahme fremder Dekorationen. Bekauntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881|82 betr. Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden- und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881|82 Vortrag erstattet worden war, Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten Fonds durch das Gesetz= und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. München, den 25. April 1883. Kriegsministerium. v. Maillinger. 55