eseh und LL für das Königreich Bayern. IT München, den 19. November 1883. Inhalt: Königlich Allerhöchste Entschließung vom 12. November 1883, die Verlängerung des Landtages betr. — Bekanntmachung vom 8. November 1883, Verlegung des Reviersitzes von Kammerstein nach Schwabach betr. — Bekanntmachung vom 13. November 1883, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen unter- geordneter Bedeutung, hier den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. — Erhebung in den Freiherrnstand. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An- nahme einer fremden Dekoration. Nr. 15,456. Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betr. Ludwig ll. von Gottes Gnaden König von Gayern, Pfalzgraf bei Rhein, Lerzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. Unseren Eruß zuvor, Liebe und Getreue! Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Tit. VII § 22 Abs. 3 der Verfassungs-Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten Landtages bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zu verlängern. 85