417 Psetzund Perordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. W 36. München, den 28. Juni 1884. Inhalt: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884, die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mit- glieder der Feuerwehren betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884, betreffend die Verhältnisse der Bader. — Bekanntmachung vom 28. Juni 1884, die Baderordnung betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Juni 1884, die Bahnordnung bayerischer Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. — Koöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Vice-Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Nürnberg. — Auszug aus der Adbelsmatrikel des Königreiches. Nr. 8730. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mitglieder der Feuerwehren betreffend. Cudwig II. von Gottes Gunaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Bhein, Derzog von Bayern, Franken und in Bchmaben ett. ett. Wir finden Uns bewogen, in Anerkennung der vielfach bewährten ausgezeichneten Dienste der in Unserem Lande bestehenden Feuerwehrcorps zu verordnen, was folgt: 67