67 seh- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. NB. München, den 9. März 1886. Inhalt: Bekanntmachung vom 7. März 1886, die Ausstellung von Leichenpässen betr. — Hodldienst-Nachricht. — Verleihungen der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone Bayern. Koöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Kaiserlich Türkisches Generalconsulat in München. Nr. 3,117. Bekanntmachung, die Ausstellung von Leichenpässen betr. Rönigliches Staatsministerium des Innern. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1867 (Reg.-Bl. S. 129), vom 31. Dezember 1874 (Ges.= und Verordn.-Bl. 1875 S. 16) und vom 23. November 1879 (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 1523) wird weiter bekannt ge- geben, daß seitens der Königlich Sächsischen Regierung dem Direktor der vereinigten Landesanstalten zu Hubertsburg in seiner Eigenschaft als Vorsteher des dortigen selbst- ständigen Gutsbezirkes die Berechtigung zur Ausstellung von Leichenpässen für die in den genannten Anstalten Gestorbenen verliehen worden ist. München, den 7. März 1886. Frhr. v. Feiligsch. Der Generalsekretär: Ministerialrath v. Nies. 12