esez und Verurhunngs- gut für das Königreich Bayern. -*i-pme München, den 1. Februar 1887. Juhali: Bekanntmachung vom 26. Januar 1887, den Vollzug des Gesetzes vom 11. Jannar 1876 über das Urheber- recht an Mustern und Modellen, hier die Führung des Musterregisters betr. — Bekanntmachung vom 30. Januar 1887, die Landes-Fischereiordnung betr. — Hofdienst-Nachricht. — Erhebung in den Freiherrustand. Nr. 790. Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier die Führung des Musterregisters betreffend. Rönigliches Staatsministerium der Fustiz. Nachstehend wird im Abdrucke die vom Herrn Reichskanzler unter dem 23. Dezember vor. Is. erlassene, im Centralblatte für das Deutsche Reich Seite 418 veröffentlichte Be- kanntmachung, betreffend die Führung des Musterregisters, zur Kenntnißnahme und Be- achtung mitgetheilt. München, den 26. Jannar 1887. Dr. v. Fänstle. Der General-Sekretär: Ministerialrath von Neuper. 6