M 20. 287 6. Die Prüfungskommission prüft die Gültigkeit der Zeugnisse und ertheilt, soferne gegen dieselben nichts einzuwenden, den Berechtigungsschein. München, den 27. April 1887. Frhr. v. Feilihsch. v. Peinleth. Der General-Sekretär: Ministerialrath v. Nies. Nr. 63321II. Bekanutmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. Rönigliches Staatsministerium der TPinanzen. Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Februar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Forstamt Rapperszell im Regierungsbezirke von Mittelfranken mit dem 1. Juni l. Is. definitiv sormirt wird, wogegen mit diesem Zeitpunkte die bisherigen Forstreviere Altdorf und Rapperszell im gleichen Regierungsbezirke zu bestehen aufhören. München, den 21. April 1887. Dr. v. Riedel. Hofdienst-Machrichten. Im UNamen Seiner Majestät des Rönigs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich allergnädigst be- wogen gefunden, dem Hofsekretär Seiner Königlichen Hoheit Der General-Sekretär: Ministerialrath Bauer. des Prinzen Arnulf von Bayern, Christian Satter, den Titel und Raug eines König- lichen Rathes zu verleihen und unter'm 24. ds. Mts. die Ritter des Haus- ordens vom hl. Georg, Edmund Grafen von Maldeghem und Albrecht Grafen von Seins- heim zu Königlichen Kämmerern zu ernennen. 47