X. c . uuleg — Nuioge - 292 Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Abgeordneten betr. Im Uamen Seiner Majestät des RKönigs. Tlitpold, von Gottes Gnaden Königlicher Vrinz von Bayern, Regent. Nachdem durch Unsere Entschließung vom Heutigen der dermalige Landtag aufgelöst worden ist, verordnen Wir hiemit gemäß §. 23 in Titel VII der Versassungs-Urkunde, daß die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage nach dem Wahlgesetze vom V n unverzüglich eröffnet, die Wahlen selbst nach Art. 18 des genannten Gesetzes a) für die Urwahlen am 21. Juni des laufenden Jahres und b) für die Abgeordneten-Wahlen am 28. Juni des laufenden Jahres vorgenommen, und die Ergebnisse Uns bis zum 12. Juli des laufenden Jahres vorgelegt werden. Zu diesem Behuse lassen Wir nach Artikel 1 und 2 des angeführten Gesetzes in der Anlage I die Zahl der nach den einschlägigen Bevölkerungsziffern in den einzelnen Re- gierungsbezirken zu wählenden Abgeordneten, dann in der Anlage IlI die Uebersicht der Wahlkreise zur öffentlichen Kenntniß bringen und befehlen Unseren Regierungen, Kammern des Innern, sich hienach zu achten und die Vorschriften des Wahlgesetzes genau zu vollziehen. Wir erwarten hiebei von allen Behörden gewissenhafte Erfüllung ihrer beschworenen Pflichten, Leitung der Wahlverhandlungen mit rücksichtsloser Unbefangenheit, Beschirmung der Freiheit der Wahlstimmen vor Einschüchterung oder Bestechung und pflichtgemäße Ent- haltung von jeder Beschränkung der Wahlfreiheit. München, den 16. Mai 1887. Luitpold des Königreichs Bayern Verweser. Dr. Frhr. v. Luh. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Traileheim. Frhr. v. Feilihsch. v. Heinleth. Frhr. v. Leonrod. Aufpltzrhohlten Befehl: Der General-Sekretär, Ministerialrath von Nies.