t-#und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. W 24. München, den 7. Juni 1887. Inhalt: Koniglich Allerhöchste Verordnung vom 27. Mai 1887, die Nheinschisser-Patente und die Dienstbücher der Schiffsmannschaften auf dem Nheine betreffend. — Bekan ntmachung vom 25. Mai 1887, die Bahn- ordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung betreffend. — Hofdienst- Naibichl. — Staats- dienst-Nachrichten. — Verleihung der Würde eines erblichen Reichsrathes der Krone Bayern. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. Dr. 6408. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Rheinschiffer-Patente und die Dienstbücher der Schiffsmannschaften auf dem Rheine betreffend. Im Uamen Seiner Majestät des Rönigs. Thitpold von Gottes Gnaden Königlicher Prinz van Layern, Regent. Wir sinden Uns bewogen, zum Vollzuge der Artikel 15 mit 21 der revidirten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 und der Ziffer 4 des Schlußprotokolles hiezu 57