357 Geset-und Verordnungs-Blatt für das Königreich Vayern. . München, den 12. Juli 1887. Inhalt: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 7. Juli 18F7, die Einrichtung der Gerichtsschreibereien und der staatsanwaltschaftlichen Kanzleien betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 8. Juli 1887, die Zahl und die Sitze der Notare betressend. — Bekanutmachung vom 27. Juni 1887, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betr. — Hofsdienstnachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Ge- nehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 7 Königlich Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung der Gerichtsschreibereien und der staatsanwaltschaftlichen Kanzleien betreffend. Im Uamen Feiner Masjestät des Rönigs. Zuitpol!, von Gottes Gnaden Königlicher Prinz van Zayern, Regent. Wir finden Uns bewogen, bezüglich der Einrichtung der Gerichtsschreibereien und der staatsanwaltschaftlichen Kanzleien zu verordnen, was folgt: 59