36 ct und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 97. München, den 19. Juli 1887. Inhalt: Bekanntmachung vom I. Juli 1887, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich betressend. — Oberpolizeiliche Vorschrift vom 15. Juli 1887, den Verkehr mit Milch betreffend. — Bekannt- machung vom 11. Juli 1887, die Einführung einer lleinen. Unisorm, d. i. eines Hof- Fracks betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- Matrikel des Königreiches. Nr. 11798. Bekanntmachung, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich beir. ##. Staatsministerium des Innern und Uagl. Briegsministerium. Inhaltlich einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. d. Mts. (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 166—168) ist bei dem Xll. (Königlich sächsischen) Armee- Corps mit dem 1. April d. Is. eine neue Eintheilung der Landwehrbezirke in Kraft getreten. Infolgedessen wird in der dem §. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beigefügten Landwehr-Bezirks- Eintheilung (vergl. die Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 63 vom 60