511 ch- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Vayern. ./ 31. München, den 16. August 1887. Inhalt: Bekanuntmachung vom 29. Juli 18867, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeug- nissen über die wissenschaltliche Befähigung zm cinjährig-freiwilligen Millitärdien nst betr. — Bekannt- achung vom 5. August 1887, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes . — Hofdienstnachricht. — Föiribkrihmoen. — Ordensverleihungen. — Auszug a aus der 1—u## Fus Königreichs Nr. 10799. Bekanntmachung, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. R. Staatsministerium des Innern und R. Priegsministerium. Im Anschlusse an die diesseitige Bekauntmachung vom 27. v. Mts. (Ges.= u. Ver.-Bl. Seite 359) und auf Grund Ausschreibens des Reichskanzlers vom 18. d. Mts. (Central-Bl. f. d. Deutsche Reich Seite 211) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der lateinlosen (T) Amthor'schen höheren Privat-Handelsschule (Handels-Akademie) unter Leitung des Friedrich Claußen zu Gera provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten 80