515 ctz und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 32. München, den 13. September 1887. Juhalt: Bekanutmachung vom 9. September 1887, Abänderung des Znartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 be- treffend. — Bekauntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die Dauer des auf den 11. Seplember lf. Is. einberufenen Landtages betr. Staatsdienst-Nachricht. — Verleihung der Würde eines erblichen Rcichsrathee der Rrone Bayern. — Enthebung von der Würde eines Neichsrathes und Wiederverleihung derselben. — Erhebung in den Adelsstand. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Doftitel-Verleihungen. — Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Fürth. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs. Nr. 1528#. Bekannitmachung, Abänderung des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 betr. Agl. Staatsministerium des Innern, Rgl. Staatsministerium der Tinanzen und Agl. Rriegsministerium. Nachdem das Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868, durch das Gesetz vom 21. Juni d. Is. (Reichs- gesetzblatt S. 245) hinsichtlich der Ausstattung der Offiziersquartiere abgeändert, sowie in Bezug auf die Forderung von Unterkunft unter Dach und Fach „enges Quartier“ ergänzt worden ist, wird darauf hingewiesen, daß diese neuen Vorschriften auf die zu dem 81