.& 32. Staatsdienst-Nachricht. Im Uamen Seiner Ajestät des Uönigs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 1. September ds. Irs. allergnädigst bewogen gefunden, den außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am k. Italienischen Hose, Karl Grafen von Moy, seinem allerunterthänigsten Ansuchen entsprechend, vom 16. September ds. Is. an von seinem Posten abzuberufen. Verleihung der Würde eines erblichen Reichsrathes der Krone Bayern. Im Uamen Seiner Mnjeslät des Mönigs. Seiwe Königliche Hohrit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben vermöge Allerhöchsten offenen Dekretes vom 1. September lf. Is. in Rücksicht auf die Verfassungsurkunde Tit. VI §5 2 und auf die Beilage IV zur Verfassungs- urkunde § 5 den Herrn Fürsten Johannes zu Hohenlohe = Bartenstein als erblichen Reichsrath der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen geruht. 517 Enthebung non der Würde eines Reichs- rathes und Wiederverleihung derselben. Im NMamen Sriner Moajestät des Hönigs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben unter'n 27. August lf. Is. die von dem Bischofe von Speyer Joseph Georg von Ehrler wegen Augeuleidens erbetene Enthebung von der ihm verliehenen Reichsrathowürde Allerhöchst zu genehmigen und statt seiner vermöge offenen Dekretes vom nämlichen Tage mit Beziehung auf die Ver- fassungsurkunde Titel VI §2 Ziff. 5 den Bischof von Würzburg Dr. Franz von Stein zum Reichsrathe Allerhöchst zu ernennen geruht. Erhebung in den Adelsstand. Im Uamen Seiner Moajestät des Mänigs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichd Bayern Verweser, haben Sich aus Selbsteigener Bewegung unter'm 3. Juli l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, mittels Diplomes vom 15. Juli l. Is. den Generallieutenant z. D. Ferdinand Ritter von Malais"é, unter Vor- behalt des erworbenen Rechtes auf den ihm für seine Person zustehenden höheren Adelegrad (Nitterklasse), nebst seinen drei Söhnen, dem Obersten und Commandeur des 3. Feld-