535 Gesetund Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. W 35. München, den 17. Juli 1888. Jnhalt: Bekanntmachung vom 10. Zuli 1838, die Organisation der Staatoforstoerwaltung betreffend. — Prädikats- Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. — Hoftitel-Ver- leihung. Nr. 11406. Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffeud. Rönigliches Staatsministerium der Finanzen. Gemäst der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Fe- bruar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem 1. August l. Is. das Forstamt Neuwirthshaus im Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg definitiv formirt wird, wogegen vom gleichen Zeitpunkte die bisherigen Forstreviere Geiers- nest und Neuwirthshaus zu bestehen aufhören; ferner daß beginnend mit dem 1. Oktober l. Is. die Forstämter Herrnhütte und Neustadt alA. im Regierungsbezirke von Mittel- franken, dann das Forstamt Sauerlach im Regierungsbezirke von Oberbayern definitiv formirt werden, wogegen von diesem Zeitpunkte an die seitherigen Forstreviere Herrnhütte 86