ut- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. L München, den 12. März 1889. Inhalt: Allerhöchste Verordnung vom 27. Februar 1889, dle Stiftung und Verleihung der Rettungsmedaille be- treffend. — Bekanntmachung vom 28. Februar 1889, das Wappen der Herzoge in Bayern betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Februar 1889, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes betreffend. — Staats dienst-Nachrichten. — Hoftitel= Verleihungen. Allerhöchste Verordnung, die Stiftung und Verleihung der Rettungsmedaille betreffend. Im Ramen Feiner Majestät des Rönigs. Tuitpold, von Gottes Gnaden Böniglicher Hrinz von Layern, Regent. Wir haben beschlossen, zur Anerkennung muthvoller und opferwilliger Rettung von Menschenleben eine Medaille zu stiften, und verordnen hierüber, was folgt: §. 1. Die Rettungsmedaille kann sowohl von Inländern wie von Ausländern, und auch wiederholt erworben werden. « 30