197. eseh-und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. I 10. München, den 30. März 1889. Inhal t: Bekanntmachung vom 10. März 1889, die Organisation der Staateoforstverwaliung betreffend. — Bekannt= machung vom 24. März 1889, die Anwendung des Neichsstempelgesetze: betreffend. — Königliche Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Leopold von Bayern betr. — Staats- dienst-Nachricht. — Hoftitel-Verleihung. — Ordens-Verleihungen. — Königliche Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. Nr. 4374. Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr. K. Staatsministerium der Finanzen. Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziffer 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Fe- bruar 1885, „die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend“, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem 1. April l. Is. das Forstamt Dießen im Regierungsbezirke von Oberbayern definitiv gebildet wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Dießen ! und Dießen lI zu bestehen aufhören. München, den 10. März 1889. Dr. v. Riedel. Der General--Sekretär: Ministerialrath Bauer. 32