L Vrrarduungs-Blatt für das Königreich Vayern. * München, den 25. Juni 1889. Inhalt: Bekanutmachung vom 18. Juni 1889, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. — Allerhöchste Genehmign iuug, den Hofstaat Weiland Ihrer Majestät der höchstseligen Königin-Mutier Mar ic von Bayern betr. — Hofdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Hoftitel-Verleihung. — Königlich Belgisches Consulat in München. — Auszug aus der Adels- matrikel des Königreiches. — Berichtigungen. 1— Nr. 25991I. Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. R. Staatsministerium den Agl. Hauses und des Aeußern. Nachdem die Bahnstrecke Landshut—Neumarkt a N. seit dem 1. Juni ds. Is. als Vollbahn betrieben wird, wird die Bekanntmachung vom 30. September 1883 Nr. 34914II (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 428), durch welche diese Bahnstrecke unter die Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht wurde, hiemit aufgehoben und findet auf dieselbe das Bahnpolizeireglement für die Eisenbahnen Bayerus vom 29. März 1886 (Gesetz= und Ver- urdnungsblatt Seite 73 ff.) Anwendung. München, den 18. Juni 1889. Frhr. v. Trailsheim. Der General-Sekretär: Statt dessen: Der k. Ministerialrath Oswald. 61