esetz und Verordunngs-Blatt für das Königreich Bayern. „W 40. München, den 22. Oktober 1889. Inhalt: Bekanntmachung vom 19. September 1889, die Verwaltung der Militärfonds betreffend. — Bekanntmachung vom 16. Oktober 1889, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. — Ordens-Verleihungen. — König- lich Allerhöchste (zenehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Generalconsulat der Argentinischen Nepubiik zu Frankfurt a.M. — Consular-Agemur der Vereinigten Staaten von Amerika in Fürth. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. Nr. 15,439. Bekanntmachung, die Verwaltung der Militärfonds betreffend. RHönigliches Kriegsministerium. Im Namen Feiner Wajestät des Rönigs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben in Abänderung der mit Allerhöchster Entschließung vom 10. Februar 1883 — Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 185 bis 192 — genehmigten Formation der Militär-Fondskommission mit Allerhöchster Entschließung vom 16. September 1889 Aller- gnädigst anzuordnen geruht, daß der vortragende Nath der Abtheilung des Kriegsministeriums für das Invalidenwesen der Eigenschaft als administratives Mitglied der Militär-Fonds- kommission enthoben und die Obliegenheiten als administratives Mitglied dieser Kommission einem Beamten bezw. Hilfsreferenten der genannten Abtheilung des Kriegsministeriums über- tragen werden. München, den 19. September 1889. v. Beinleth. Der Chef der Centralabtheilung: Sixt, Oberst z. D. 95