(XvII.) —— Ehe — welchenfalls sie amtshalber vom Bande nicht zu trennen ssen — (f. Einwilligung. — gemischte, — deren Trennung berr. ........ — s. Annullirung, — Scheidung. Chebruch — zieht den Verlust der burgerlichen Chrenrechte nicht weiter nach sich — s. Ehescheidungsklage. Ehegatten, geschiedene, — deren anderweite Verehelichung betr. . .. « Ehegeloͤbnisse, durch Aufgebot verkündigte, — Bestrafung des Rücktritts von selbigen . ....... — s. Cheverlöbnisse, —- Verlöbnißfachen. Ehegericht in den Schönburgischen Receßherrschaften — tritt vom 1. März 1836. an in den ihm angewiesenen Wirkungskreis — — — — s. Schönburgische Receß— herrschaften. (Erlaͤnterungsreceß). Cheirrungen, anhängige, ruͤcksichtlich welcher katholische Geistliche ihre Theilnahme ablehnen, — deren Fortstellung und Entscheidng Ehesachen — die Gerichtsbarkeit in selbigen betrr. — — transitorische Bestimmungen wegen selbleer 1 – s. Sühneversuch. Ehescheidung f. Scheidung, — Sühneversuch. Ehescheidungsklage — Vorbehalt der Anstellung derselben bei Verzcihung wegen begangenen Chebruchs ist unzulässses Chestreitigkeiten — welche bei den Appellationsgerichten zu verhandeln Che 2 · r · ·4 4 · 4 r-** 2 · o — — die desfallsige Schübenklage s bei dem weltlichen Richter des Gegners anzustellen. — s. Chegeloͤbnisse, Ehrenrechte, bürgersiche, — Wegfall des Verlusts selbiger wegen Ehebruchs Eidesleistung s. Administrativjjustizsachen. Einbezirkung der Herrschaften Penig, Nochsburg r und Wechselburg aus dem Amte Zwickau in das Amt Rochlitz. . . . Einmaischung des Braumalzschrotes vor Zeugen — was daͤbei zu beobachten Einspruͤche gegen Aufgebot und Trauung — sind weiter nicht zu beachten Einwilligung zu einer Ehe — in welchen Faͤllen selbige von den Appellations— gerichten zu ertheillen — — dekfallsige Appellationen und Leuterungen * das Oberappellations= gericht zu entscheden . – s. Geistliche. Eisenbahn, von Leipzig nach Dresden anzulegende und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernde, — gesehliche Bestimmungen wegen Abtretung des zu Erbauung selbiger erforderlichen Grundeigenthumm – — Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen und Instruction der Straßenbaucommissionen und Taratoren hie – — Schema zu den über die desfalssigen ocalerötecunden titizureichen den Anzeigen 7* — — die Richtung der Linie selbiger von Leipzig bis Wurzen Elementarvolksschulwesen s. Schulwesen — Elementar-Volks- Tag. 4. Juli. 31. 19. 31. .2 - 23. 7. 28. 28. Febr. Nov. Jan. März. 1834. 6. Dec. 1835. . 28. Eheverlöbnisse — begrunden keine rechülche Verbindiichkeit zu Vollziehung der 1— 31. 28. 19. 14. 25. 31. 28. — — MM # Fan. März. Jan. Febr. Sept. April. Maͤrz. Jan. 2 . Juli. M Seite. 417 . 98. 156. 235. 235. 634. 490. 85. 224 fg. 85. 85. 234. 85. 156. 458. 258. 234. 85. 86. 371. 374. 384. 385. Paragr. I. 52 fog. 35. 55. 52. 53. 54. 60.