(48) 2 Formular zu einem Gesindezeugnißbuch. « Gesindezeugnißbuch. fuͤr aus alt Statur Haare Augen Nase Mund Gesicht besondere Merkmale will sich in Dienste begeben, und wird zu dem Ende hierdurch bezeuget, daß . .. *.) N. M den 18 Amt. (Gericht.) *7h, Anmerkung: Indiesem Zeugnisse ist alles zu bemerken, was nach P 9. bis 14. der Gesindcordnung und nach 5. 5. und 9. der Verordnung zur Legitimation eines Dienstsuchenden erforderlich ist. Formular Inbaber dieses Buc bei mir) acd zu einem in das Buch einguschrei- Inhaber dieses Buchs har C(bei mir) gedient benden Zeugnisse. von Jeugnisse * als und sich während dieser Zeit betragen. N. N. den . 18 Berich ti g u n 9. In der Verordnung, den Bundesbeschluß vom 13ten November v. J. betr. (Sk. 1. no. 8. S. 7. des Gesetz= und Verordnungsolattes) muß in der ersten Zeile statt der Worte: „vom 13ten vorigen Monats“ vielmehr: „vom 13c6en No- vember vorigen Jahres“ gesetzt werden. Letzte Absendung: am 14ten Februar 1835.