(148 ) e.) erschwerende 192. Zu der dritten Classe der erschwerenden Umstaͤnde sind folgende Faͤlle zu Umstände drit- rechnen: · ter Classe. 1.) wenn der Deserteur von einem auf dem Friedensfuße stehenden Theile der Trup- pen entwichen ist, und zugleich im Auslande Kriegsdienste genommen hat; 2.) oder wenn der, im Friedenszustande entwichene, und in auslaͤndische Kriegsdienste getretene Deserteur (No. 1.) in einem, erst nach seiner Entweichung ausgebrochenen Kriege, mit den Waffen in der Hand betroffen wird; 3.) oder wenn der Deserteur ein ihm, zum Dienste oder zur Wartung anvertrautes, oder ein fremdes Dienstpferd mitgenommen, insofern solches unentgeldlich nicht wieder zu- ruͤck erlangt worden; 4.) oder wenn er, außer dem ihm anvertrauten Seitengewehr, eigne oder fremde Waffen, (wobei jedesmal die beabsichtigte Gegenwehr im Falle der Verfolgung vermuthet wird) bei seiner Entweichung mitgenommen; 5.) oder wenn er seinen Verfolgern, ohne Unterschied des Standes, mit Gebrauch seiner Waffen, oder anderer gefaͤhrlichen Werkzeuge, sich widersetzt hat, insofern Nie- mand dabei getödret oder verwunder worden ist. · Strafe für die 193. Für jeden, in dem vorstehenden Artikel (Art. 192.) bezeichneten, erschweren- gesih rae3 den Umstand, soll die in der Militairstrafanstalt ersten Grades zu verbüßende Strafzeit « 'L - e - E e - « um ue für die Desertion ohne erschwerende Umstände, um ein Jahr Detention verlängert werden. d.) Erschweren- 194. In die zweite Classe der erschwerenden Umstände sollen folgende Jälle gehö- de Umstände ren, wenn der Deserteur: zweiter Classe. - C.. .2 s. . 1.)AnsicfteroderMadelsfulgrkreinesinzrcedenszektenbegangenenDesertionscomi plots gewesen ist; 2.) oder seinen Verfolgern, ohne Unterschied des Standes, mit Gebrauch seiner Waf— fen, oder andrer gefaͤhrlichen Werkzeuge, sich widersetzt und jemanden dabei, jedoch nicht lebensgefaͤhrlich, verwundet hat; 3.) oder in Friedenszeiten von einem ihm uͤbertragenen Brief-Ordonanzcommando ent- wichen ist. Strafe für die 195. Wenn einer oder mehrere der in dem vorstehenden Artikel (Arc. 194.) erwähn- erschwerenden Umftände zwei= ken erschwerenden Umstände hinzutreten, wird die verwirkte Strafe: ter Classe. 1.) in dem Falle unter 1. dafern das Desertionscomplot zur Ausführung gekommen, um sechsfährige, dafern es aber nicht ausgeführt worden, um vierjährige; 2.) in sedem der unter 2 und 3. erwähnten Fälle aber ebenfalls um vierjährige De- tention in der Milicairstrafanstalt ersten Grades erhöhet. e.) Erschweren- 196. Als erschwerende Umstände der ersten oder schwersten Classe sind anzusehen: de Umstande er- „ der E „ « p. - 2 stet Classe. 1.) wenn der Entwichene als Deserteur zum Feinde anzusehen ist; (Art. 183.)