(305) Bankbäcker Gelegenheit zum Backen vorhanden ist, auslänglicher und passender Holzraum, und, dafern mie der Schulstelle einige Oekonomie verbunden ist, die hierzu nöchigen Srälle und sonstigen Wirthschaftsgebäude. . 27. Bei Einrichkung neuer Schulhäuser oder Anlegung neuer Schulzimmer ist den in den vorstehenden Paragraphen bemerkten Forderungen, soweict es die Kräfee der betreffenden Schulgemeinde nur irgend gestatten, möglichst vollständig Genüge zu leisten. In Betreff schon vorhandener Localien mag zwar hinsichrlich der oben ertheilren Vor- schrifrten eine mehrere Nachsicht Seatt finden, jedoch sind dieselben, wenn sie besonders in Hinsicht des Raumes und der Helligkeit zu wenig genügen, durch Erweiterung, Anbau oder sonstige Herstellungen jedenfalls in einen den Bedürfnissen angemessenen Stand zu setzen, und mögen dergleichen Veranstaltungen, wenn sie dem Zweck ausreichend enrspre- chen, einem kostspieligeren Neubau vorgezogen werden. 9. 28. Zur Wahrnehmung aller dieser Rücksichten ist daher vor dem Angriffe eines Hauptbaues, oder auch nur einer solchen wesentlichen Umgestaltung des Unterrichrslocals oder anderer Theile des Schulhauses, welche nach dem Anschlage einen baaren Aufwand von mehr als 100 Thlr. —. — ; erfordere, über das diesfallsige Vorhaben von der Schulinspection Bericht, mit Beifügung der gefertigten Baurisse und Anschläge und einer zu deren Erläuterung dienenden Beschreibung der einzelnen Theile des Hauses r2c., sowie der tage und Umgebungen des letzteren u. s. w., nach geschehener Ausführung aber Erfolgsan- zeige zur betreffenden böheren Behörde zu erstatten. B. Das Innere des Schulwesens betreffend. (Zu g9. 19. ff. des Gesetzes.) I. Unterrichtsgegenstände. 9. 29. Die in allen Schulen zu bertreibenden Unrerrichtsgegenstände sind: 1.) Religion; 2.) Sprach= und gestübungen 3.) Schön-Schreiben und Reche-Schreiben, mit Anwendung auf die im gemeinen Leben am häufigsten vorkommenden schriftlichen Aufsätze; 1 Kopf= und Tafelrechnen; 5.) Gesangbildung; 6.) das Gemeinfaßlichste und Nothwendigste aus der Narurkunde, Erdbeschreibung und Geschichte, sowohl im Allgemeinen, als in besonderer Beziehung auf das Waterland. 42“