( 306 ) Die etwanige Erweiterung dieser Lehrgegenstände und die Vermehrung derselben durch andere (z. B. durch eigentliche Stylübungen, durch Formenlehre, durch Zeichnen u. s. w.) ist nach dem Localbedürfnisse und der Stufe, auf welcher die Schule steht, oder künftig stehen soll, zu ermessen. C. 30. Der Religionsunterricheé (welcher in den evangelischen Schulen chrift- liche Glaubens= und Pflichtenlehre, Bibel= und Katechismuserklärung, biblische Geschichte, christliche Religions= und insbesondere auch Reformationsgeschichte umfaßt, übrigens aber mit seinen verschiedenen Abstufungen sich im Einzelnen bei jeder Confession nach den An- ordnungen der betreffenden obersten Kirchenbehörde richtet), ist so zu ereheilen, daß die darin unterwiesene Jugend nicht bloß Sätze, Sprüche rc. in das Gedächtniß fasse, sondern daß ihre Einsicht und Erkennkniß klar und sicher, ihr Glaube festgegründer und lebendig, ihr Gefühl erwärmk, ihre Gesinnung veredelt werde und ihr Wille eine beharrliche Richeung auf das Gute erhalte. Dabei ist insonderheit dahin zu wirken, daß den Kindern die Pflich- ten der Treue gegen das Regentenhaus, der Liebe zum Vaterlande und zur vaterländischen Verfassung, des Gehorsams und der Achtung gegen die andeegesetze und die geordneten Obrigkeiten und Behörden durch Beweggründe ächter Goktesfurcht wichtig gemacht und die Keime zu allen bürgerlichen Tugenden in ihr Gemüch gepflanze werden. Auch sind die größern Kinder zu einem regelmäßigen Besuche der Kirche anzuhalten und zur andachts- vollen Theilnahme an Gebek, Gesang und Predige 2c. zu gewöhnen. Auf letztere ist in der nächstfolgenden Religionsstunde in der Schule zurückzukommen, so, daß die Kinder den Hauptinhalt wiederholen, bierbei aber zugleich die nöthige Belehrung über die Eineheilung einer Predigt und Anleikung zu deren richtiger Auffassung erhalten. Vor jedem Feste oder Feiertage ist über den Gegenstand desselben den Kindern die nöthige Erklärung zu geben und zur würdigen Begehung der Feier zu ermuntern. 6 31. Bei den Sprech= und Leseübungen ist auf Erzeugung einer reinen, der hochdeutschen Mundart angemessenen, Aussprache, eines richtigen und geordneten Ge- danken-Ausdrucks und der bis zu sinngemäßer Bekonung und verständiger Beachtung dee hGesezeichen (Interpunction) zu steigernden Cesefertigkeit Bedacht zu nehmen. d. 32. Die Anleikung zum schriftlichen Gedanken-Ausdruck, verbunden mit faßlichen Belehrungen über das Wichtigste aus der Sprachlehre (die Bildung und Ableitung der Wörter, die Eigenschaften und Unterschiede der Wörterclassen, die Beugung der Haupt= und Zeitwörter, den Satzbau u. s. w. betreffend) muß wenigstens insoweir erfolgen, als solcher zur Förderung der Sprachbildung und zum Verfländnit der Schrift- sprache überhaupc, zu nüslicher Selbstbeschäftigung in der Schule und zu einer einfachen und verständlichen Abfassung der im gemeinen teben am häufigsten vorkommenden Aufsätze und Ausfertigungen unentbehrlich ist.