(354 ) C. Schema zu Entlassungs= und Confirmationsscheinen. (Ju &. 27. des Gesetzes und §. 88. der Verordnung.) N. J. geboren den zu. . . iist nach erlangter (vorzüglicher u. s. w.) Befähigung aus der Schule zu. . . . , welche derselbe. . Jahre . . Mo— nate lang besucht hatte, den. . . . inm Jahre 18.. feierlich entlassen worden. (Kirchensiegel.) N. N. Ortspfarrer und tocal-Schulinspeccor. (Raum zu einem Denk= oder Bibelfspruche.) Für Kinden evangelischer Confession wird nach dem Worte „Befähigung“ gesetzt: in der Kirche den 18. confirmirt, aus der Schule zu . .. . . aber, welche er . . lang besucht hatte, den. desselben Jahres feierlich entlassen worden. (Das Uebrige wie oben.)