(423) Geseh-und Verordnungsblalt fuͤr das Koͤnigreich Sachsen, 20 Stück vom Jahre 1835. #—tNs““"“““““““": S86.) Bekanntmachung. die Anwendung der 9#6. 249. und 257 des Gesetzes vom 17°en März 1832. in der Oberlausitz betreffend; vom 30sten Juli 1835. Nochdem, in Folge der neuen Berfassungseinrichtungen, das Kreisamt zu Budissin für die Oberlausitz zugleich rücksichtlich der Justizsachen in das Verhäleniß der erblän- dischen Bezirksämter getreken ist, hiernach aber auch die Bestimmungen 996. 249. und 257. des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen vom 1 7ren März 1832 soweit sie die Bezirksämter betreffen, auf diese Behörde nunmehr Anwendung liden; se wird dies annoch in Bezug auf die Verordnung vom 24sten December 1833. (Gesetzsammlung v. J. 1833. Nr. 78.) zur allgemeinen Nachachrung hiermie bekannt gemacht. Dresden, den 30sten Juli 1835. Ministerium der Justiz. von Könneritz. Hausmann. 1835. 58