(637) 118.) Verordnung, die Dispensationsgesuche in Bezug auf das Mandak vom 20ten September 1826. wegen des frühzeitigen Sihenrnens der jungen Mannspersonen ekreffend; vom 1äAten November 1835. D, bisher in Ermangelung einer ausdrücklichen Bestimmung darüber, bei welchen Be- hörden Gesuche um Dispensation von dem F. 1. des Mandats vom 2osten September 1826. ausgesprochenen Verbote der Verheirathung junger Männer vor erfülltem ein= und zwanzigsten Lebensjahre anzubringen sind, eine große Verschiedenhelt hierunter obgewaltet hat; so wird hiermit festgesetzt, daß dergleichen Gesuche für die betreffende Kreisdirection gehören. Dresden, am 14. November 1835. Ministerium des Innern. von Carlowitz. 119.) Verordnung, einige Zusätze zur Leipziger Meßordnung vom 4en December 1833. betreffend; vom 30sten November 1835. Mie Bezugnahme auf 96. 8. 10. und 11. der, über den Handel mit Meßgütern in der Stadt teipzig ergangenen Ordnung vom 4ten December 1833. wird hiermit folgendes verordnet. §. 1. Die Conti für den Meßverkehr bleiben bis zu und mie dem Donnerstag nach der Zahlwoche (letzten Meßwoche) eröffnek. · s.2.DteLosungdesWaarenverschlussegkannvonuudmicdem 10ten Tage vor den §. 8. der Meßordnung bestimmten Contieroͤffnungsterminen Seiten des Hauptsteuer— amtes Leipzig erfolgen. 9. Z. Die in der Beilage sub □ aufgeführten Manufackurwaarenartikel können nur dann zur Abschreibung vom Conto (§. 25. der Meßordnung) gelangen, wenn sie in dem- selben speciell angeschrieben sind. S. 4. Dergleichen Waaren müssen demnach zu diesem Behufe sowohl in den Anmel- dungen (I. 11. der Meßordnung) als Abmeldungen (§. 27. 37. 38. 39. und 40. der 86“