(642) 6. 9. ODie, bei Erlassung dieser Verordnung, bereits anhängigen Untersuchungssa- chen, sind nach obigen Vorschriften zu behandeln. Dresden, am 7i#en Dezember 1835. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Kuͤttner, 8. 122.) Verordnung. das Verbot der sogenannten Percussionsstöcke oder Stockflinten betreffend; vom 30sten November 1835. Es ist, wie das Ministeium des Innern in Erfahtung gebracht bat, benallch ein Art von Schießgewehren unter dem Namen von Percussionsstöcken oder-Stockflinten in den Verkehr gekommen und theils während der teipziger Messen verkauft, theils von inländischen Mechanikern hergestellt worden, welche in der Form gewöhnlicher Stöcke, ih- ren Zweck, zum Schießen zu dienen, auf kunstliche und niche leicht sofort zu erkennende Weise verbergen, deshalb aber sehr geeigner sind, unvorhergesehene Verwundungen, wo nicht Tödtungen herbeizuführen, ohne als Bertheidigungswaffe für den Fall gesetzlich er- laubter Norhwehr einen sichernden Gebrauch zu gewähren. Da mun schon durch ältere Landespolizeigesetze, namentlich durch das Mandak vom 14ten Juli 1659. 9. 5. (Cod. Aug. I. p. 1558.) das Tragen heimlicher mör- derlicher Gewehre auf das Strengste verboren ist, so wird auf den Grund der er- stern und mit Allerhöchst= und Höchster Genehmigung das Fertigen, Einbringen, Ver- kaufen und Jühren obgedachter sogenannter Percusssonsstöcke oder Stockflinten, oder un- ter welchem Namen sie auch sonst #ün Verkehr und Gebrauche vorkommen und enddeckt werden könnten, innerhalb hiesiger tande, bei Vermeidung von Zwanzig Thalern — — Geld= oder verhaͤltnißmaͤsi ger Gefaͤngnißstrafe, sowohl bei Vermeidung der Confiscation derselben, sie moͤgen sich bei Verfertigern oder Kaufleuten zum Verkauf, oder bei Privatpersonen zum Gebrauch vorfinden, hierdurch untersagt und werden alle Polizeibehoͤrden des Landes hiermit bei eigener Verantwortlichkeit aufgefordert, auf etwa nige Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot genaue Aufsicht zu fuͤhren und gegen die Contravenienten nach gegenwaͤrtiger Verordnung streng zu verfahren. Dresden, am 30sten November 1835. Ministerium des Innern. von Carlowitz. Stelzner, S Letzte Absendung: am 22 sten December 1835.