(338) . .) Bekanntmachung, vom 13ten December 1836. MRachdem das Miniskerium des Innern der Aachen-Münchener Feuerversicherungsgesellschafte, ingleichen der Feuerversicherungsbank für Deucschland zu Gorha, zu Annahme der, nach §. 7. des Gesetzes, die alterbländische Immobiliar-Brandversicherungsanstale betreffend, vom 1 Aten November 1835., noch zulässigen Bersicherungen in hiesigen Landen, die geberene Concession, unter den in der Generalverordnung vom heutigen dato festgesetzten Bedingungen und Be- schränkungen, erkheilt hak; so wird solches hiermic zur öffentlichen Kenneniß gebracht. Dresden, am 1 31t4en December 1836. Ministerium des Innern. Rostitz und Jänckendorf. Kuhn. Berichtigungen: 1.) In der Verordnung v. 9. Juli d. J., die in Betreff der Rechtscandidaten, welche zur Ausübung der juristischen Praxis gelangen wollen, in Anwendung zu bringenden Bestimmun- gen betreffend, ist Seite 176. Zeile 11. statt „Mandat vom 12ten März 1831.“ zu le- sen: „Mandat vom 1 Zten März 1821.“ 2.) In der im 23#en Stück des Gesetz= und Verordnungsblatts vom heurigen Jahre sub no. 79., abgedruckten Verordnung vom 19ten November 1836., die neuc Stadtanleihe zu Freiberg betreffend, ist auf der dritten JZeile des Contextes statt der Worte: „eine neue Anleihe“ zu lesen: „ zur Eröffnung einer neuen Muleihe.“ Letzte Absendung: am 27' sten December 1836.