(IX ) Bauergrundstücke — das daanf bezügliche Mandat vom 4ten September 1822 wird aufgehoben . . — inskuͤnftige sollen auch andere, zum Bauernstande nicht gehö- rige Personen dergleichen Grundstücke erwerben können. — die hoͤhere Genehmigung zu Erwerbung oder Fortbesit derselben ist nicht weiter erforderlich .. — desfallsige Eroͤrterungen und Verhandlungen der Gerichtsbehörden fallen wleg . .. Beerdigung der Leichen katholischer Glaubensgenossen, . Leichen katholischer Glaubensgenossen. Begräbnißgebäude — deren Besißern ist die Versicherung derselben in der Landes-Immobiliar-Brandversicherungsanstalt gestattet, ohne daß sie deshalb zutrittspflichtig sind Beiträge der Cirilstaatsdiener zum Staatspensionsfonds, . Staatspensionsfonds. — der Handwerksinnungen an die Hauptcasse der Straf= und Versorg- anstalten kommen künftig in Wegfall, f. Straf= und Versorgan= stalten. und Hüttenwesen, (. Eisenhüttenwesen. Berg: und Schlackenhalden, ingl. Berg= und Hüttenwerksräume, welche theils ungangbar, theils ausgekauft worden sind, betrt. — — sind Seiten des Grundbesißers, ohne ausdrückliche Erlaubniß des be— treffenden Revierbergamts, nicht einzuebnen — — darüber, daß dergleichen Einebnungen nur mit Zustimmung das Ne- vierbergamts geschehen, haben die Eigerichtsbehörden und Obrig- keiten zu wachhen # — — in Käufen und anderen Erwerbungsurkunden über Grundstücke, auf welchen derartige Anlagen sich befinden, ist deeser Unstand zu an— nonren .. — — dabei haben Gerichtsbehoͤrden, wenn Käufe und andere Verzusse= rungsverträge über dergleichen Grundstücke zu ihrer Bestätigung gelangen, das gewöhnliche Bergreservat in Obacht zu nehmen — — die Erbauung neuer Häuser auf denselben ist, nur nach eingegange- nem Gutachten des Nevierbergamts über die Ungefährlichkeit des deubaues, zu gestatten — — Besitzer derselben sollen Bergbehoͤrden und Bergwerksunternehmer an dem Begehen derselben, wenn solches aus bergmännischen Zwe- cken geschieht, nicht hindern dürfen Berqreservat — bei Veräusserung von Grundstücken mit ungangbaren Hal— den, s. Berg= und Schlackenhalden. Bergwerksräume, ausgekaufte, s. Berg= und Schlackenhalden. Bevölkerungslisten — deren Aufnahme in hiesigen Landen betr. Hierzu die Schemata unter d und — hierbei ist Seite 80, Zeile 25, statt der Worte: vohn Aten December 1833 zu lesen: „vom 15ten Mai 183 — — bei deren Aufnahme an denjenigen Orten, wo es mehrere Gerichtsbarkeiten giebt, sollen sich diesem Geschäfte diejenigen Be- hörden unterziehen, unter welche dessen Ausführung von den Amts- hauptmannschaften gestellt worden it Tag. 13 Juni - 2 v- ## -l ili # 13 Sept. 25 Aug. 10 Nov. 2 Seite. 67 fg. e l. 9Ofg. 11fg. # 79 fg. 81—89 106 102 Paragr. In