(XVIII) Leichen katholischer Glaubensgenossen — Fortschaffung und Beerdi— gung derselben .. — Leichenpaͤsse bei Fortschaffung derselben aus einem * lischen Hfarreisprengel in einen anderen wenn dabei ein von der Polizeibehörde oder Obrigkeit des Orts ausgestellter Transportschein erforderlich st Stolgebühren an den evangelischen Ortspfarrer Anzeige derselben an den betreffenden evangelischen Ortspfar= rer zum Behuf der Eintragung derselben in das Kirchenbuch Leihcassenordnung der Stadt Dirna, s. DPirna. Leipzig, Stadt, — deren Theilnahme an der Landeslotterie fällt künftig weg Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagquie, (. Eisenbahncompagnie. Lieferungen fur das Militär, s. Ordonnanz. Lotterie = Landes-— s. Landeslotterie. Lotterieloose, auswärtige, — deren Vertrieb in hiesigen Landen ist verboten, s. Lotto. Lotto — geseßliche Bestimmungen gegen die Theilnahme daran und den Ver- trieb auswärtiger Lotterielossss und zwar insbesondere: Verbot des Lotto und des Colligirens für auswärtige Lottericen Bestimmungen über das Lottowetten und Banthalten auf das Lotto . . Strafe der Lottonnternehmer — der Collecteurs für das Loito — anderer Befoͤrderer des Lottospiels — der Einseber in das s—— — — Lotto Mittelbare oder unmittel bare Verübung des Vergehens — Hoͤhe der Einsaͤtze . . ..... Einziehung und Vertheilung der Einlagen und Gewinne Straflosigkeit der Einleger bei bewirkter Anzeige von Unterneh- mern und Beförderern des Lotor Vertrieb auswartiger Lotterielose Sonstartige Beförderung des Spieles in auswärtigen Lotterieen! — Straflosigkeit der Anzeirgenr Gemeinschaftliche Bestimmungen wegen des Lotto und der aus- wärtigen Lottericen; rücksichtlich des Auslandes Wahlweise Zuerkennung der Gefängnißstrafe mit Handarbeit Verwendung der Geldstrafen und Confiscationsantheile Verbussung inerigibler Geldstraaen Compctenz der Behörden Verjährungsfrist .......... Aufhebung aͤlterer Gesehe ......... M. Malzschrot = Brau-— s. Braumalzschrot. Mannschaftsdienst, s. Ordonnanz. Medicinalgewicht, Nurnberger, — wird in hiesigen Landen abgeschafft — Preussisches, — wird, vom Isten Maͤrz kuͤnftigen Jahres an, in hiesigen Landen eingefuͤht.... Tag. 31 Mai. - 2 vG A 4 Dece. A# Avw½i #u Kn Mv# ud A M ———.... W An A. W 1836 26 Dec. M M Seite. 70 fg. K A A 73 128fg. A # MN 130 M M u VW V Paragr. #