(XXII.) Prediger-Wittwen= und Waisencasse — specielle Vorschriften zu Aus- führung obiger gesehlichen Bestimmungen und zwar: Zeitpunkt der Eroͤffnung... . . ... Eintrittsgelder bereits angestellter Geistlichen — künftig anzustel- lender Geistlichen ........... Entrichtung baarer Zuschuͤsse Seiten der Geistlichen in gewissen Fällllen Auszahlung des Ueberschusses an Tranksteueräquivalent Uebertragung der Hälfte des jährlichen Beitrags aus der Gesang- buchscasse für Inhaber geistlicher Stellen, deren jährliches Einkommen die Summe von 300 Thalern nicht übersteigt Auszahlung der Pensionen in halbjährigen Raten Anordnung an die Superintendenten, die in ihrer Ephorie be- findliche Anzahl von pensionsfähigen Drediger-Wittwen und Waisen alljährlich am lsten Mai und 1sten November zur Cultusministerialcasse anzuzeigen Preussisches Medicinalgewicht, s. Medicinalgewicht. O. Quatembersteuern — deren Entrichtung 1837 — 1839, (. Steuern und Abgaben. R. Nauchsteuerbeitrag — Bestimmung, nach welcher Höhe derselbe bei Dis- membrationen und neuen Anbauen in der Oberlausiß zu bedingen ist, s. Oberlausitz. Regierungsverwaltung auf die Dauer der Abwesenheit Sr. Königl. Ma- jestät im Auslande dem Gesammtministerio übertragen Regulativ unter O — die Veroffentlichung desselben über die Ressortrer- hältnisse zwischen dem Ministerio des Culius und öffentlichen Un- terrichts und den in Evangelicis beauftragten Staatsministern betr. Religionsübung der Juden, s. Juden. Renten, (. Ablôsungsrenten. Renuten = Lehngeld-Ablösungs-— — deren Ueberweisung an die Land- rentenbauk bett.. Rentenbauk = Land= — s. Landrentenbank. Rentenbriefe, s. Landrentenbank — Landrentenbriefe. Ressortverhältnisse zwischen dem Ministerio des Cultus und öffentlichen Unterrichts und den in Evangelicis beauftragten Staatsministern, betr... Hierzu das Regulativ darüber sab QOQ... ..... — des Eisenhuͤttenwesens, s. Eisenhuͤttenwesen. 23 Juni 12 Nov. 10 Nov. 12 Nor. 68 103—106 110 fg. 103 104—106 Daragr. 7