15.) Verordnung, die Veröffentlichung zweier, vom ständischen Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschuldencasse erlassenen Bekanntmachungen, ingleichen der, von der Ständeversammlung veranstalteten neuen Wahl dieses Ausschusses betreffend; " vom 23. März 1837. Nachem, unter Allerhoͤchster Genehmigung und mit Zustimmung der jetzigen Ständeversammlung, von dem ständischen Ausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden— casse nicht nur unterm 21. dieses Monaks eine Bekanntmachung, die Tilgung und Ver- zinsung der 3procentigen Steuer schulden der Anleihe des Jahres 1830, und des in die letztere mit aufzunehmenden Rückskands der Anleihe vom Jahre 1807 betr., sondern auch unterm 22. dieses Monats eine dergleichen, die Kündigung der dem Königreiche Sachsen zur Vertretung verbliebenen, bis jetze zur Verzinsung nicht angemelderen un- verwandelten Kammer= und Generalaccisscheine betr., erlassen worden ist, so werden beide — Bekanntmachungen nebst dazu gehörigen Beilagen sub O. und D. nachstehend zu Jeder- AI manns Wissenschaft abgedruckt, und haben Alle, die es angeht, sich hiernach gebuͤhrend zu achten. Demnächst wird, in Gemäsheit des &. 17. des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung der Staatsschuldencasse berr., andurch zur öffentlichen Kenneniß gebrachr, daß die jetzt versammelten Stände, bei der von ihnen veranstalreken neuen Wahl des ob- gedachten Ausschusses für die Dauer der gegenwärtigen Finanzperiode a.) zu ordentlichen Mitgliedern: den Bürgermeister Hübler, Bürgermeister D. Deutrich, aus der ersten, wirkl. Geheimen Rath von Minkwitz, Jeiger Kaufmann Meisel, aus der zweiten Kammer, Stifteverweser von Kiesenwetter,