(53 ) Geseh-und Verordnungsblakt für das Konigreich Sachsen, Atles Stück vom Jahre 1837. 16.) Bekanntmachung, die von der Oberlausitz in dem Jahre 1837 aufzubringenden Staats- abgaben betreffend; vom 29sten März 1837. Jn dem Gesetze, die Erhebung der Steuern und Abgaben fuͤr das Jahr 1837 betref— send, vom 14 December 1836, sind § 1, II, rücksichtlich der in der Oberlausitz beson— ders aufzubringenden Abgaben, die nähern Bestimmungen hierüber den noch zu erlassenden besondern Steuerausschreiben vorbehalten worden. Nachdem nun diese Steuerausschreiben mit Genehmigung des Finanz-Ministerü von den Ständen der Oberlausitz an Land und Städtem inzwischen erlassen und die im heurigen Jahre aufzubringenden Staatsabgaben in der Maase, wie aus der Beilage unter O zu ersehen ist, auf die einzelnen Monate vertheilt worden sind; so bringt das Finanz-Ministe- rium solches hiermir zur öffenrclichen Kenntniß, und es haben sich Alle, die es angeht, dar- nach zu achten. Dresden, am 29 März 1837. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Schnabel. 1837. 8