(121) 16) des Gesetzes gegen die Theilnahme am Lotto und den Vertrieb auswaͤrtiger Lot— terieloose, in der nun vereinbarten Maase, verfuͤgen. 17) Die uͤber die Angelegenheiten der Presse in der staͤndischen Schrift vom 29sten November 1837 gestellten Antraͤge werden Wir in Erwaͤgung nehmen, jedenfalls aber und zunaͤchst, der im Deerete vom 27sten Februar dieses Jahres ertheilten Zusicherung gemaͤs, die seit dem Erscheinen der Verordnung vom 13ten October 1836, die Verwal— tung der Preßpolizei betreffend, als Nachtraͤge und Erlaͤuterungen dazu bereits verfuͤgten und manche andere seitdem von der Erfahrung an die Hand gegebene Bestimmungen durch das Gesetz= und Verordnungsblatt bekanne machen und der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzen'wurf über die Angelegenheiren der Presse, unter Berücksichtigung der bundes- gesetzlichen Bestimmungen, vorlegen lassen. Nachdem Wir 18) die bei dem Gesetze wegen eintger Modisscarionen in den bürgerlichen Verhäle= nissen der hierländischen Juden, beancragten Abänderungen genehmigt haben, wird dessen Publicakion hiernach erfolgen, wenn zunächst die zu dessen Ausführung noch nöthigen Vor- bereitungen werden beendige sein. Auch sollen hierbei die in der Beilage J zur ständischen Schrife vom 1 S#ten October 1837 unter Nr. 10 und 11 geschehenen Anträge in nähere Erwägung gezogen werden. Wir werden auch 19) die wegen Errichtung von Geldbanken gestellten ständischen Anträge und gut- achtlichen Aeusserungen eintrekenden Falls in geeigneker Maase berücksichrigen lassen. 20) Die durch ständische Schrift vom 25ften November laufenden Jahres ge- nehnnz#e Einrichtung eines weiblichen Arbeitehauses, eines Landeshospicals und eines #an- deskrankenhauses zu Hubereusburg wird mie den dazu verwilligten Mitteln zur Ausfüh- rung kommen und werden die dabei, so wie bei der deshalb zu erlassenden Verordnung, gemachten Anträge und Bemerkungen allenthalben Veräcksichtigung finden. Eben so soll auch der in der ständischen Schrift, wegen der Aufnahme heimathsloser Taubstum- men und anderer prehhaften Personen, gemachte Antrag in soweit Gewährung erhalten, als dies mit dem eigentlichen Zweck des Instituts und der vorhandenen beschränkeen Zäumlichkeic vereinbar erscheiné. . 21) In dem ersten Theile der Ordonnanz werden Wir die von den getreuen Ständen beantragten Abänderungen und Zusätze aufnehmen lassen; auch genehmigen Wir die gestellten Anträge, als: zu 9 8 wegen Ermittelung der Entschädigung für die in Standquartieren auf län- gere Zeic oder für immer abzutretenden Exercierplätze; den zu § 51 und 80 wegen vorzugsweiser Ermiethung der Gebäude für Arrest- und Hospitalanstalten; zu §9 98 wegen khunlichster Verdingung der Fuhren, und zu F 139 daß gleichzeitig mit den über die Einführung eines neuen Grundsteuerfy-