( X ) Auctionen von Forderungen sind verboten, s. Forderungen. Ausgangszoll von Waaren Ausgewiesene — die Bekanntmachung einer Nachtrags= Vereinbarung mit der Koͤnigl. Preussischen Regierung zu 82, a, c der Saͤchs. 21 Januar .. MISLQ wegen wechselseiti- ger Uebernahme derselben, betr. Hierzu die Ministerialerklärung vom osten Noveniber d. J. Ausländer — Vorschrift uͤber Ausstellung von Gewerbesteuerscheinen an die— selben, s. Gewerbesteuerscheine. Aussteuer im Koͤniglichen Hause, s. Hausgesetz. Preuss. Convention vom Auswanderung unmuͤndiger Kinder mit ihren Muͤttern — deren Gestat- tung betr. . . . . . . . B. Bannrechte — Verbot wider das Wiedererstehen derselben, s. Bierzwang — Mahlzwang. Bauwesen — Preisaufgaben fuͤr dessen Befoͤrderung Beerdigungen, sogenannte stille, — die dabei uͤblichen Dispensationen fallen künftig weg. . . . Begräbnißaufwand — dessen Beschraͤnkung betr. — Anordnung zu Errichtung von darauf bezuͤglichen oͤrtlichen Regu- lativen . Abtheilung der Leichenbestattungen nach Elassen — Gebühren dabei— Armenbegräbniß — Wahl der Begräbnißweise HPrüfung der desfallsigen Rechnungen durch die Ortsobrigkeit Wegfall der zeither üblichen Dispensationen bei sogenannten stillen Beisehungen oder Beerdigungen Beiseßungen, sogenannte stille, — die dabei üblichen Dispensattonen fallen künftig weg Beiträge — sollen aus dem Vermögen der in Strafanstalten eingelieferten Sträflinge geleistet werden, s. Criminalgesetzbuch. Beseßte Gerichtsbank, (. Gerichtsbank. Bezirke für die Medicinal= und Weterinärpolizei in hiesigen Landen, s. Medi- cinalpolizei= und thierärztliche Bezirke. Bierverlagsrecht der Landbrauereien — dessen Aufhebung, s. Bierzwang. Bierzüge — deren Abschaffung, . Bierzwang. Bierzwang — gesetzliche Bestimmungen über dessen Aufhebung Vollziehungsverordnung dazu . . und zwar insbesondere: die staͤdtischen Bierzwangsrechte werden aufgehoben — Rechte des städtischen Brauurbars, welche fortdauern — Entschädigung für die § 1 aufzchobenen Rechte — Gewährung ei: ner alljährlichen Rente dafür — Beschränkung der Entschädigung — Abloͤsbarkeit der Eutschädigungörente durch deren Verwandlung in Capital Tag. 3 April 26 Nov. 2 * 29 Maͤrz 1 März 12 Juli 2 * — MRAKA E WM 27 März – # M Seite. Paragr. 291 6 480 fo. 362 fg. 102 ffs. 21—23 390 fg. - 1 - 2—4 391 5 - 6 390 fg. 277 fa. 286 fg. - 1 - 2 277 u. 2783—5 286 u. 2872-6 u. 11 278 6 287 7