(6XVI ) 2. April Forderungen — der Umstand, daß dafuͤr eine Summe unter oder uͤber der Haͤlfte gewaͤhrt worden sei, soll hinfuͤro dem Klagerechte des Cessionars nicht mehr entgegen stehen. . . .9 — Aufhebung der früheren desfallsigen Verordnungen - — Unzulässigkeit der Anfechtung des Cessionsgeschäfts Seiten des Ce- dentens unter dem Anführen einer Verletzung unter der Hälfte — Ausdehnung der desfallsigen Bestimmungen auf Cessionen zwischen Christen und Juden — Verbot wider Veräußerung derselben auf dem Wege bffentlicher Auctionen - Forenser — deren Beitraͤge zum Krrchen- und Schulaufwande, s. Parochial- lasten. Forstverbrechen — deren Untersuchung und Bestrafung betr. I. Forstentwendungen . . .- II. Forstpolizeivergehen - III. Verfahren bei Untersuchungen wegen Ferstentwendungen und Forstpolizeivergehen . . .- Hierzu die Schemata unter A und B. - IV. Anwendung der gemeinen criminalgesetzlichen Bestimmungen - Hierzu die Beilage unter C . . Freistellen in den Landesschulen zu Meissen und Grimma — Erneuerung des Verbots über Annahme einer Gegenleistung für Verleihung derselben 6 Friedrich August, König von Sachsen, — die kirchliche Feier des Gebure- festes desselben betr. . .24 G. Gebuͤhr von 4 Groschen — die Liquidirung derselben fuͤr Aufsuchung alter und abgethaner Acten ist in Criminal- und Denunciationssachen kuͤnftig nicht mehr und in Civilsachen nur einfach gestattet 8 Geburtsfest Sr. Koͤnigl. Majestaͤt — dessen kirchliche Feier betr. 24 Gefährdeeid — dessen Abschaffung bei dem Eidesantrage betr. 19 Gefangene — sollen bei deren Einlieferung in Strafanstalten mit gehörigen Kleidungsstücken versehen werden, s. Criminalgesehbuch. Geistliche in der Oberlausitz, evangelische, s. Oberlausit. Geistliche Amtsführung, (. Circularpredigten — Jahresanzeigen. Geld, Conventions= und Preussisches, — Geseß über Annahme und Ausgabe desselben nach einem festen Course,. 8 — Verordnung zu dessen Ausführung . « « . -2 — Fernere Verordnung zu dessen Ausführung 2 und zwar: — beide Münzsorten sollen in Königl. Sächsischen Staatscassen nach einem bestimmten Werthe angenommen und verausgabt werden % 8 Hierzu die Reductionstabelle unter I. . . 2 — Ausschließung der alternativen Zahlungsmodalitaͤt bei fruͤheren Contrart verbindlichkeiten der Staatscassen . . . .8 8 — desfallsige Bestimmung bei Wechselzahlungen « 2 2 Febr. April Jan. April Febr. Jan. Febr. April Jan. Febr. Jan. Jan. Febr. April 212 u. 211 Uu. Seite. 24 4 24 u. 25 25 202 fg. 202—206 206—209 209—211 213 212 213 u. 214 96 366 19 fg. 39 fg. 288 fg. 19 39 u. 41 fs. 20 20 40 288 fg. Paragr. 1—16 17—23 24—34 35 u. 36 1, 3 u. 4 —— 1# 3 —