(Avl) # * — — Geld — Anwendung der im § 1 gegebenen Bestimmung auf die im Privat-, Handels= und Gewerbsverkehr vorkommenden Zahlungen . . — Ausnahmen von den im 9 1 enthaltenen Bestimmungen — Strafen, wenn das Conventionsgeld nach einem höheren Course veraus- gabt wird . . . . . . . — Bestimmungen uͤber Zahlungen von Forderungen, welche in ungangbaren Munzsorten contrahirt worden sind . . — Zeitpunct, von wo an dieses Gesetz in Kraft rritt Gemeinden — Kirchen- und Schul-— deren Verpflichtung zu Aufbrin- gung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes, s. Parochiallasten. Gerichte = Patrimonial= — — deren Abtretung an den Staat betr., s. Datrimonialgerichte. Gerichtsbank — deren Besetzung betr., f. Untersuchungssachen. – deren Besetzung in Untersuchungssachen bei Patriwonkalgerichten auf dem Lande . Gerichtsbarkeit uͤber das Koͤrialiche Haus/ s Hausgeseßß. Gerichtsobrigkeiten — dieselben sollen die bestehende Vorschrift wegen An- legung und Unterhaltung der Localrentencataster, der Journale über eingehende Ablösungsrenten und der Individualrentenregister künftig in genauere Obacht nehmen . Gerichtsstand bei geringeren Vergehungen, s. Untersuchungssachen. Gerichtsverwalter, s. Patrimonialgerichtsverwalter. Gesammtministerium — erhält Auftrag, während der Abwesenheit Sr. Königl. Majestät im Auslande, die Nelerungsgeschäfte in hicsigen Landen zu verwalten . Geschlechtsvormundsch aft, welche auf vbrizteiicher Bestätigung brrite wird aufgehoben — Aufhebung der desfallsigen fruͤheren gesetzüchen Bestimmungen . — Bestimmung, auf welche Frauenspersonen obige Vorschriften nicht anwendbar sein sollen . — Obige Bestimmungen treten vom 1sten März 1838. an in Wirk- samkeit . . Geständniß — Bestimmung, daß. wenn u auch doset- ermangele, die ordent- liche gesetzliche Strafe eintreten soll, s. Untersuchungssachen. Gewerbe — Preisaufgaben fuͤr deren Befoͤrderung Gewerbe= und Dersonalsteuergeseß vom 22sten November 1834 — fernerweite Erganzungen und Abänderungen hierzu, und zwar: zu Tarif A . zu§6,Aund 20. Gewerdestever . zu § 35. Personalsteuer . — — — hierbei ist Seite 483, Zeile 2 v. u. statt „VPerord- nung vom 272s#ten November 1835“ zu lesen: „Ver- ordnung vom 25sten November 1835.“ . Gewerbe= und Personalsteuerrevision für das Jahr 1839 Tag. 8 Jan. * * 8 Jan. 2 Febr. 8 Jan. 8 Jan. 2 Febr. 13 Dec. 16 Nov. 17 April M M *dR 1 März 6 Dec. Ku n½½ # 19 Nor. Seite. 21 — 21 40 21 21 39 488 * 97 fg. 482 fg. 483 fg. 484 fg. 496 476