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Geld — Anwendung der im § 1 gegebenen Bestimmung auf die im Privat-, 
Handels= und Gewerbsverkehr vorkommenden Zahlungen . . 
— Ausnahmen von den im 9 1 enthaltenen Bestimmungen 
— Strafen, wenn das Conventionsgeld nach einem höheren Course veraus- 
gabt wird . . . . . . . 
— Bestimmungen uͤber Zahlungen von Forderungen, welche in ungangbaren 
Munzsorten contrahirt worden sind . . 
— Zeitpunct, von wo an dieses Gesetz in Kraft rritt 
Gemeinden — Kirchen- und Schul-— deren Verpflichtung zu Aufbrin- 
gung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes, 
s. Parochiallasten. 
Gerichte = Patrimonial= — — deren Abtretung an den Staat betr., 
s. Datrimonialgerichte. 
Gerichtsbank — deren Besetzung betr., f. Untersuchungssachen. 
– deren Besetzung in Untersuchungssachen bei Patriwonkalgerichten auf 
dem Lande . 
Gerichtsbarkeit uͤber das Koͤrialiche Haus/ s Hausgeseßß. 
Gerichtsobrigkeiten — dieselben sollen die bestehende Vorschrift wegen An- 
legung und Unterhaltung der Localrentencataster, der Journale 
über eingehende Ablösungsrenten und der Individualrentenregister 
künftig in genauere Obacht nehmen . 
Gerichtsstand bei geringeren Vergehungen, s. Untersuchungssachen. 
Gerichtsverwalter, s. Patrimonialgerichtsverwalter. 
Gesammtministerium — erhält Auftrag, während der Abwesenheit Sr. 
Königl. Majestät im Auslande, die Nelerungsgeschäfte in hicsigen 
Landen zu verwalten . 
Geschlechtsvormundsch aft, welche auf vbrizteiicher Bestätigung brrite 
wird aufgehoben 
— Aufhebung der desfallsigen fruͤheren gesetzüchen Bestimmungen . 
— Bestimmung, auf welche Frauenspersonen obige Vorschriften nicht 
anwendbar sein sollen . 
— Obige Bestimmungen treten vom 1sten März 1838. an in Wirk- 
samkeit . . 
Geständniß — Bestimmung, daß. wenn u auch doset- ermangele, die ordent- 
liche gesetzliche Strafe eintreten soll, s. Untersuchungssachen. 
Gewerbe — Preisaufgaben fuͤr deren Befoͤrderung 
Gewerbe= und Dersonalsteuergeseß vom 22sten November 1834 — 
fernerweite Erganzungen und Abänderungen hierzu, 
und zwar: 
zu Tarif A . 
zu§6,Aund 20. Gewerdestever . 
zu § 35. Personalsteuer . 
— — — hierbei ist Seite 483, Zeile 2 v. u. statt „VPerord- 
nung vom 272s#ten November 1835“ zu lesen: „Ver- 
ordnung vom 25sten November 1835.“ . 
Gewerbe= und Personalsteuerrevision für das Jahr 1839 
  
Tag. 
8 Jan. 
* * 
8 Jan. 
2 Febr. 
8 Jan. 
8 Jan. 
2 Febr. 
13 Dec. 
16 Nov. 
17 April 
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*dR 
1 März 
6 Dec. 
Ku n½½ 
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19 Nor. 
  
Seite. 
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