(365 ) Angelegenheiten, soweie Ihr solche niche bis zu Unserer Zurückkunft auszusetzen für an- gemessen befinder, auf die Vorkräge Unserer Deparkementsminister Entschließung zu fas- sen und Resolution zu erkheilen, auch die unter Unserer eigenhändigen Wollziehung ergehen- den Verfügungen durch Eure, der sämmtlichen Staatsminister, Namensunterschriften, Kraft dieses in Unserem Namen zu vollziehen habt. Wir eröffnen Euch solches mie dem gnädigsten Begehren, Ihr woller Euch hiernach allenkhalben achten, diese Unsere Anordnung zur öffentlichen Kenntniß bringen, und Uns über diesenigen Geschäftsgegenstände, welche Ihr hiernach expedire haben werdet, nach Un- serer Rückkehr ausführliche Anzeige erstatten. Daran geschiehet Unser Wille und Meinung, und Wir verbleiben Euch mie Gnaden wohlgewogen. Gegeben zu Dresden, am 1 vien April 1838. Friedrich August. Bernhard von Lindenan. Auf Befehl Sr. Königlichen Majestät wird vorstehendes Allerhöchstes Special- rescript andurch zur öffentlichen Kenneniß gebraché. Dresden, am 23sten April 1838. Gesammtministerium. von Lindenau. von Weissenbach. Cetzte Absendung;: am 12ten Mai 1838.