(KX) —e Lohnfuhrwes en — ecinige auf Beförderung desselben bezügliche Vorschriften betr. —. Aufhebung des zeitherigen Verbots, die mit Erxtrapost ankom- menden Reisenden nur nach Verlauf einer gewissen Frist durch Lohn- fuhren weiter zu befoͤrdern.. — Ertheilung von Concessionen zur regelmaͤßigen Personenbefoͤr— derung von einem Orte zum anden: Hierzu ein Tarif über das an die Postcasse zu entrichtende Con- cessionsgeld, untr Q.. . . — — die Einstellung der Untersuchungen, welche entweder wegen angeschuldigter Beforderung von Ertrapostreisenden oder wegen regel- mäßiger Personenbeförderung zeither anhängig worden sind, betr. M. Mari Verkündigung, Fest, — dessen Feier im Jahre 1899 Maschinenbaucompagnie zu Chemniß, s. Chemnitz. 4 4 4 4 · 4 Medicinalpolizci= und thierärztliche Bezirke — in der über deren künftige Bildung erlassenen und im Jahrgange 1838 abgedruckten Verordnung vom 27sten August 1838 ist S. 405, Zeile 6 vor dem Worte: „fünften“ das Wort „vierten“ einzuschalten Medicinalpolizeivergehungen, im Art. 267 des Criminalgesetzbuchs ver- pönte, — Comnpctenz der JustizZbehörden bei Untersuchung und Be- strafung derselhen: Medingen — Bestätigung der Statuten der dasigen Brauereigesellschaft Meiningen = Sachsen-— Herzogthum — den Beitritt der dasigen Regic- rung zu den Erläuterungen und Ergänzungen der Sachsisch-Preußischen Convention wegen Uebernahme von Ausgewiesenen bert. Hierzu die Ministerialerkläarung vom 18ten October 18399 Metellus, Feuerversicherungsgesellschaft zu Glasgow, s. Glasgow. Miethkurscher, s. Land= und Mietheutscher. Militärpersonen, beurlaubte, — deren Bestrafung von Civilgerichten betr. Mibhandlungen, von Zeltern gegen ihre Kinder verübte, — deren Bestrafung durch die Polizeibehoree Mobiliar= Brandversicherungsbank für Deutschland zu Leipziq, . Leipzig. Mockrib, Ortschaft, — die Obergerichtsbarkeit dar##ber steht dem dasigen Patri- monialgerichte, nicht aber dem Amte Leisnig ztz Most — Cxhebung der Ausgleichungsabgaben davon, f. Ausgleichungsabgaben. Münz-Convention der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen deutschen Staaten unter .......-.. Hierzu die besondere protokollarische Uebereinkunft unter B — Publicationsverordnung dazu. .. . . ..... Muͤnze — Courant-— s. Courantnuͤnze. — — Scheide- — s. Scheidemuͤnze. — — Vereins-S s. Vereinsmuͤnze. N. Niederlande, Koönigreich, — Bekanntmachung des von den Staaten des groͤs- seren deutschen Zollverbandes mit demselben abgeschlossenen Handels- vertrggss „ Hierzu der Handelsvertrag vom 2'1sten Jannar 1839, unter A 4 4 4 4 4 4 r 4 4 4 4 . Tayg. 13 Juli * 14 31 21 23 25 31 21 Febr. Juli März Oct. # Juli Juli Sept. 1838 30 Julll ** - 1839 10 Jan. 196 197 26 4— 10 10 fg. 87 88 fg. Paragr. II IV 1—18