(TNII) » Tag. Seite. Paragr. Ruhestörungen — Bestimmung, welche Behörde bei Untersuchung und Bestra- fung derselben competent sein oe 31 Juli 204 III Schaumburg-Lippe, Fuͤrstenthum, — den Abschluß einer Uebereinkunft mit der dasigen Regierung, wegen gegenseitiger Uebernahme der Vaga— bunden und Ausgewiesenen betr. . ........ 20 Juli 184 Hierzu die Ministerialerklaͤrung vom 14ten Juli 1839 : 185 Scheidemünze — unter welchen Bedingungen deren Ausprägung und Ausgabe 1838 erfolgen fffllllll 30 Juli 8 12 — — kuͤnftige Umwandlung der Groschen inluͤndischen Gepraͤges auff 1839 den Nennwerth derselben im 14 Thalerfluße 29 Aug. 201 fg. 1 —4 — — als solche sollen bei Zahlungen unter 4 gr. an Staatscassen in Conventionsgeld auch künftig inländische Zx Thalerstücke verwendet werden konen⅛:: 7 Dec. 311 Schönburgische Entschädigungsgelder — deren Vertheilung und Ver- wendung brrrtttt... 8 Aug. 191 Hierzu der Vertheilungs= und Verwendungsplan nebst dessen Nachtrreaaaa O- 272 fg. Schriften, im Art. 267 des Criminalgesetzbuchs verbotene, — die Untersuchung und resp. Bestrafung der Verfertiger derselben ist der Justizbehörde zu überlasennnsss 31 Juli 203 1 Schulen, katholische, s. Kirchen und Schulen. Schullehrer, in Elementarvolksschulen angestellte, — deren Emeritirung 10 Jan. 19 1—5 — — Anordnung an Gerichtsbehörden zur Anzeigeerstattung in Fällen, wo dieselben wegen gemeiner Vergehen zur Untersuchung gezogen worden innndd- 1 Juni 166 — — den zu deren Vocationen zu verwendenden Stempel betr. 10 Mai 167 1 — 4 Schwarzburg-Rudos stadt, Fürstenthum, — den von der dasigen Regierung bewirkten Anschluß an die zwischen der Königl. Sächsischen und der Königl. Preußischen Regierung bestehende Convention wegen der wech- selseitigen Uebernahme der Ausgewiesenen und an die dazu verabrede- ten ergänzenden Bestimmungen betr. ...... 10 April 124 Hierzu eine Ministerialerklärung vom 10ten Februar 1839 : 2: 125 — Sondershausen, Fürstenthum, — den Beitritt der dasigen Re- gierung zu den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem König- reiche Preußen unterm krren November 1838 vereinbarten Erlänte- rungen und Zusätzen zu der zwischen den gedachten Regicrungen we- "6 gen Uebernahme der Ausgewiesenen bestehenden Convention betr. 8 April 128 # Hierzu eine Ministerialerklärung vom öten Februar 1839 - 129 Silbermünze — Einstellung der Ausmünzung derselben im 20 Guldenfuße und Ausprägung von Zwei= und Einthalerstücken im 14 Thalerfuße in hiesigen Landddennr 11 Jan, 12 Sparcassenanstalten zu Camenz, Chemnitz und Hain — deren Bestätigung, s. Camenz, Chemnitz und Hain. Staatsangehörigkeit — Conventionen darüber, s. Altenburg, Anhalt-Bern- burg, Anhalt-Dessau, Braunschweig-Lüneburg, Coburg-Gotha, Hanno- ver, Meiningen, Reuß-Plauen ältere Linie, Reuß-Plauen jüngere Li- nie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Son- dershausen, Weimar. 3