1 ) Gesch-und Verordnungsblalt für das Konigreich Sachsen, Lses Stuͤck vom Jahre 1839. 1I.) Decret wegen Bestätigung der Verfassungsartikel der Dresdner Zuckersiederei- compagnie; vom 1 oten December 1838. 7—.— Nechdem dem Ministerio des Innern der Entwurf der Verfassungsartikel. für die, auf Actien begründete, Dresdner Juckersiedereicompagnie von deren Directoren, Gotehelf Benjamin Schwenke und Gen., vorgelegt, hierauf auch in Ermangelung Bedenkens den fraglichen Verfassungsartikeln die nachgesuchte Bestätigung im Einverständnisse mic dem Justizministerio mit der Wirkung ertheilt worden ist, daß den darin enthaltenen Be- stimmungen ohne Ausnahme auf's Genaueste nachgegangen werden soll; so ist hierüber dieses Decret ausgefertigt, und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidrückung des Mi- nisterialsiegels eigenhändig vollzogen worden. Dresden, am 1 9ten December 1838. Ministerium des Innern. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. Stelzner. Legte Absendung: am 18ten Jannar 1839. 1839