A. Allgemeine Munz-Convention der zum Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten. Nachdem die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handelsvereine verbundenen Regierungen, in Gemäßheit der in den Jollvereinigungs-Vererägen geeroffenen Verabredung, auf die Einführung eines gleichen Münzsystems in ihren tanden binzuwirken, übereingekommen sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlungen hierüber eröffnen zu lassen; so haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rarh Adolf von Pommer--Esche; Seine Majestät der König von Bayern: Allerhöchst-Ihren Ministerial-Rath im Saatsministerium der Finanzen Moritz Weigand, Rilter des Ordens der Königl. Würktembergischen Krone, und Ritter erster Klasse des Großherzoglich Hessischen tudwigs-Ordens; Seine Mazjestät der König von Sachsen: Allerhöchst. Jhren Geheimen Finanz-Rath Carl Friedrich Scheuchler, Ritter des Königl. Sächsischen Civil-Verdiensts-Ordens, und Allerhöchst- Ihren Geheimen Finanz-Rath Adolph von Weissenbach; Seine Majestät der König von Württemberg: Allerhöchst-Ihren Finanz-Rath Gustav Hauber, Ritcer des Königl. Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse, des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone, des Großherzogl. Badischen Zähringer 4öwen-Ordens und Rit- ter erster Klasse des Großherzoglich Hessischen tudwigs-Ordens; Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: Höôchst= Ihren Geheimen Referendär Franz Anton Regenauer, Ritter des Großherzoglich Badischen Zähringer Löwen-Ordens und Kommandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldnen öwen; Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Kurhessen: Höchst-Ihren Finanz-Rarh Wilhelm Duysing:; Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: Höchst-Ihren Ministerial-Rarth Christian Eckhardct, Nitter erster Klasse des Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens, und Ritter des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone; 40% —