( 21) 10.) Bekanntmachung vom öten Februar 1839. Den Ministerio des Innern ist von den Directoren der Feuerversicherungsgesellschaft „Metellus“ zu Glasgow, — welche zu Annahme hierlaͤndischer Versicherungen, besage der Bekanntmachung vom 29sten Juni vorigen Jahres (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1838, S. 386) Concession erhalten hatte, — unterm 21 sten vorigen Monats angezeigt worden, daß sie die Uebernahme von Feuerversicherungsgeschäften einzustellen beschlossen hätten und mit der Feuerversicherungsanstalt „Phönix“ zu éondon übereingekommen wären, daß sämmtliche mit der Metellus-Gesellschaft abgeschlossenen Versicherungen von dem Phönix-Vereine übernommen und den Versicherten gewährleistet würden, sowie, daß in Folge dieser VBeränderung die den Kaufleuten Schömberg, Weber & Comp. zu ceipzig als Agenten für die Metellus —Gesellschaft, unterm 10ten April 1838 ertheilte Vollmacht mit dem 28sten dieses Monats erlösche. Wie nun hierdurch die eingangserwähnte Concession sich erledigt und fernere Ver- sicherungen bei der Metellus-Gesellschaft nichr stattfinden können; so wird solches hiermir öffentlich bekannt gemacht. Dresden, am 5ten Februgr 1839. Ministerium des Innern. Nostitz und Jänckendorf. Kuhn. Letzte Absendung: am 16ten Februar 1839.