(26) M 140 Verordnung, die Feier des Festes Mariaͤ Verkuͤndigung im Jahre 1839 betreffend; vom 14ten Februar 1839. Dee Fest Mariä Verkündigung fällt in gegenwärtigem Jahre auf den Montag in der Charwoche. Es ist daher zu Vermeidung des hierdurch entstehenden Zusammentreffens mehrerer Feiertage zu derselben Zeit von unterzeichneten Ministerien, mit Zustimmung der übrigen in Evangelicis beauftragten Staatsminister, beschlossen worden, daß gedachtes Fest, wie in früheren ähnlichen Fällen, auch in diesem Jahre am Palmsonntage mit gefeiert und am vorhergehenden Sonntage allenthalben von den Kanzeln gewöhnlicher Maaßen abgekündigr werden soll. Jedoch sind an diesem Feiertage, der Verlegung desselben auf den Palm- sonntag ungeachter, den Unterrthanen Frohn= und andre Dienste niche anzusinnen. Hiernach haben sich alle diejenigen, welche es angehr, insbesondre auch die Geistlichen, welche eine weitere besondre Anordnung in dieser Bezkehung niche zu erwarten haben, ge- bührend zu achten. Dresden, am 1 Aten Februar 1839. Die Ministerien des Cultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern. von Carlowitz. Nostitz und Jänckendorf. Heymann. Letzte Absendung: am 2äfsten Februar 1839.