(101 ) □ Ursprungs= und Versendungszeugniß. A. Anmeldung nachfolgender vereinsländischer Fabrikate, als: welche Endesunterzeichneter von hier mit über das Hauptzollamt. . Neben- Zollamt I... . guszuführen beabsichtiget, um sie in das Königreich der Niederlande einzuführen. Die Richtigkeic dieser Anmeldung und daß die vorstehend aufgeführten Gegenstände Fabrikate aus den zollvereinten Staaten sind, versichere ich hierdurch an Eidesstatt. den ken 18 Name und Stand. B. Ursprungszeugniß. Verstehend angemeldete Gegenstände, welche aus dem freien Verkehr des Zollvereins ab- stammen und gegen deren vereinsländischen Ursprung kein Bedenken obwalter, sind hier unter Verschluß gesetzt, der wie folgt angelegt ist. Name des Orts den ten 18. (L. S.) JName des Amtes. des C. Zeugniß des Ausgangsamtes. ers. — Den richtigen Ausgang vorstehend verzeichneter (unter obigem Verschluss hier ein- getroffenen) oder (hier nochmals wie folgt verschlossenen) Gegenstände, bei deren schließlicher Abfertigung sich nichts zu erinnern gefunden hat, bescheiniget das unterzeichnete Amt, zum Ausweis des Waarenführers beim Eingange in das Königreich der Niederlande. Ort den ten 18. (L. S.) Name des Hauptzoll- oder Nebenzollamts I. Nachrichtlich. Die Schrift in lateinischen Lettern dient als Beispiecl. 18“