Anlage VI. (123 ) zum § 9 des Regulatios wegen der Ausgleichungsabgaben. Ortseinnehmerei Giessen. 100. Den 20lsten Febr#ar 1833 hat err Johann Stein, Tabaksfabrikant, hnhaft zu Giessen, angezeigt, daß heute Vormittags um zehn Uhr Einen ntner Zwanzig Pfund tkrossherzoglich Hessischen Gewichts Königlich Preussischen Gewicthts Nicirten Rauchtabak aus seinem La- t durch Fuhrmann Volk von Giessen den Kaufmann Peter Bär in Langen senden wolle. Zur Sicherung der Ausgleichungsab- ben ist der Betrag derselben baar deponirt d schriftlich vanmmen Korden. Diese Ladung muß in drei Tagen dem Orte ihrer Bestimmung sein. Derselbe haftet für die richtige Er- lung der ihm wegen dieser Versendung fliegenden Verbindlichkeiten, urkundlich er Unterschrift. J ohann Stein. 839. VIZrND N MHNAATNTT Nr. 100. Abfuhrschein für Tabak Oberhessen. Provinz Ortseinnehmerei Giessen. über Einen Centner Zwanzig Pfund fabricirten Rauchtabak in Einem Fass M Nr. 3, welche der Tabaksfabrikant Johann Stein, wohnhaft zu Giessen heute um Zehn Uhr Vaomittags durch Fuhrmann Voll von Giessen an Peter Bär, Kaufmann zu Langen, versenden will. Diese Ladung geht auf der Straße über Fried- Bescheinigung. berg, Mainkur, Offenbach nach Langen, sie muß in Drei Tagen an dem Orte ihrer Bestimmung sein, und darf nur im Beisein des Ortseinnehmers abge- laden werden. Giessen, am 21sten Februar 1833. Dieser Abfuhrschein ist bei der Ankunft im Grossherzoglich Hessi Bestimmungsort sogleich an den Ortseinnehmer *5n. es ische abzugeben und nach Vollziehung der Einfuhrbe— Ortscinnehmenei. scheinigung auf der Kehrseite an die Ortseinneh- Walther. merei des Ausstellungsortes zurückzuliefern. Erst nach erfolgter Zurücklieferung des vollzogenen Ab- fuhrscheins an den Ortseinnehmer des Versendungs- orts kann die deponirte Abgabe zurückgezahlt, oder die geleistete schriftliche Bürgschaft gelöscht werden. NFUNR-SCEZ7W. Nr. 100. Der dem Her#m Johann Stein, wohnhaft zu Giessen, unter Giessen, den 27 ten Februar 1833. obiger Nummer über Einen Centner Zwanzig Pfund fabricirten Rauchtabak ertheilte Abfuhrschein wurde unterm heutigen Tage, mit Einfüuhrbescheinigung der Ortseinnehmerei Langen versehen, an die unterzeichnete Ortseinnehmerei zurückgelieferk. Grossherzogl. Hessische Ortseinnehmerei. 21 Walther.