(198 ) —W69.) Verordnung, die Ernennung eines Wahlcommissars für den 17ten städtischen Bezirk betreffend; vom 15ten August 1839. D. sich neuerlich die Nothwendigkeit ergeben hat, für den 1 7 cen städtischen Bezirk eine neue Landtagswahl zu veranstalten, so ist zu teitung des desfallsigen Wahlgeschäftes der Justizamemann Hamusch zu Voigtsberg bestimmt worden, welches hierdurch bekannr gemacht wird. Dresden, am 15ten August 1839. Ministerium des Innern. Nostitz und Jänckendorf. Kuhn. Letzte Absendung: am 29sten August 1839.