12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. ( 215 ) 4 Glasur= und Hafnererz (Alquifoux); Gold und Silber, gemünze, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheidemünze; Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen Benutzung; auch, auf besondere Erlaubniß, neue Kleider, Wäsche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veran- lassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen; Holz: Brennholz beim andtransporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner Bau= und Nutzholz (einschließlich Flechrweiden), welches zu ande verfahren wird und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimme ist; Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleurke und Schiffer zu ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit sich führen, in- gleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Ge- brauch als solche geeigne# sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner Wagen und Wasserfahrzeuge der Juhrleute und Schiffer beim Personen= und Waaren- transport, gebrauchte Invenrarienstücke der Schiffe, Reisegeräth, auch Verzehr= ungsgegenstände zum Reiseverbrauch Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); Milch; Obft, frisches; Papier, beschriebenes (Acten und Manuseripke)); Saamen von Waldhölzern; Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; Spcheerwolle (Abfälle beim Tuchscheeren); desgleichen Fiockwolle (Abfälle von der Spinnerei) und Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei); Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, Ziegel= und Mauersteine beim andtransport, insofern sie nicht nach einer Ablage zum Ver- schiffen bestimmt sind; Mühl= und grobe Schleif= und Wetzsteine in demselben Falle; Stroh, Spreu, Häckerling; Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist; Torf und Braunkohlen; Treber und Trester. 357