(240 ) Abgabensaͤtze Für Maaß—- nach dem 14-Thalerfuß ßrn: TDara stab der (mit der Eintheilung des nach dem wird vergütet Benennung der Gegenstände. Ja⅜f52 241-Guldenfuß, an Eantuer beim i -. -. — zollung. Eingang.Ausgang. -t AMusonng. . Bruttogewicht: No. is.65% Rrr. öl. Kr. zi. Xr. Pfund. b) Gemeine Töpfekwaaren, Fliesen, Schmelzeiegel ..Cener.135 c) Einfarbiges oder weißes Fayance (10) oder Steingut, irdene Pfeisen Cent 5 4) Bemaltes, bedrucktes, vergolde- tes oder versilbertes Fayance oder in Kisten. S——— ... 1Centr. 10 . . 110 13 in Koͤrben. e) Porzellan, weißes. .. .. ... 1Centr. 10. . 1730 4) Porzellan, farbiges, und weißes mit farbigen Streifen, auch dergleichen mit Malerei oder Vergoldung SCene25 433 45 " 3 n Asten, 8) Fayance, Steingut und anderes Erd— geschirr, auch weißes Porzellan und « Email in Verbindung mit unedlen Metallen 1 Centr.1l * h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und anderen 22 in Kisten. feinen Metallgemischen, ingleichen alles 13 in Körben. uͤbrige Porzellan in Verbindung mit edlen oder unedlen Metallen .. . . 1Centr. 50 . . .88730 39 Vieh: a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel1 Stück. 5 2 20 10 b) Ochsen und Stierere 1 StücklEckk. 45 Anmerk. Pferde u. andere vorgenannte Thiere sind zollfrei, wenn aus dem Gebrauche der von ihnen beim Eingange gemacht wird, über- Ü zeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder Last- thiere zum Angespann eines Reise= oder Fracht- wagens gehören, oder zum Waarentragen die- . nen, oder die Pferde von Reisenden zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen. Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen frei ein. o nee1 55 5 15